Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen, Lieferungen und Leistungen der Firma VARIUSCARD Produktions- und Handelsgesellschaft m.b.H.im folgendem auch Auftragnehmer genannt. Abweichungen hievon gelten nur als verbindlich, wenn diese vom Auftragnehmer schriftlich anerkannt werden.
2.1. Unsere Angebote gelten freibleibend
3.1. Grundsätzlich gilt der Vertrag als geschlossen, sobald wir eine schriftliche Auftragsbestätigung versendet haben oder die Lieferung tatsächlich durchgeführt wurde. Allfällige Änderungen oder Ergänzungen erfordern um ihre Gültigkeit zu erlangen, unseres schriftlichen Einverständnisses.
4.1. Preisangebote sind nur dann verbindlich, wenn der Leistungsumfang von uns schriftlich bestätigt wurde. Alle über diesen Leistungsumfang hinausgehenden Lieferungen oder Leistungen können von uns gesondert in Rechnung gestellt werden.
5.1. Die Lieferfrist ist in die Auftragsbestätigung aufzunehmen. Sie beginnt mit dem spätesten folgender Zeitpunkte; Datum der Auftragsbestätigung, Freigaben durch den Auftraggeber oder Einlangen von Anzahlungen bzw. das Datum an dem ein Akkreditiv eröffnet wurde.
6.1. Nutzung und Gefahr gehen auf den Auftraggeber über, wenn der Liefergegenstand unser Werk verlässt, oder aber im Sinne von Punkt 5.4 dieser Bedingungen bei uns eingelagert wird. Dies ist unabhängig von den für die Lieferung vereinbarten Zahlungskonditionen.
7.1. Wurden keine besonderen Zahlungsbedingungen vereinbart, ist die Fakturensumme (Nettopreis zuzüglich Mehrwertsteuer) binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
8.1. Ein Gewährleistungsanspruch entsteht nur dann, wenn der Auftraggeber den aufgetretenen Mangel unverzüglich schriftlich aufzeigt und gegebenenfalls Belegexemplare vorlegt. Mängel eines Teiles der Lieferung dürfen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung führen. Bei berechtigten Mängeln sind wir berechtigt nach unserer Wahl die mangelhaften Teile zu ersetzen oder nachzubessern.
8.5. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel, die durch Überbeanspruchung, nachlässige oder unsachgemäße Handhabung, Beschädigungen durch Handlungen Dritter, atmosphärischer Entladungen, Überspannungen oder chemische Einflüsse entstanden sind.
Soweit in diesen Bedingungen nicht anders vorgesehen, bleibt unsere Haftung in allen Fällen auf jene Schäden beschränkt, die am Gegenstand unserer Leistung entstanden sind. Jeder darüber hinausgehende Schadenersatz, insbesondere für Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen. Dies inkludiert ebenfalls versteckte Mängel, welche auch nach sachgemäßer Prüfung für den Auftragnehmer nicht ersichtlich sind.
10.1. Sollten wir durch grobes Verschulden und setzen einer Nachfrist trotzdem in Lieferverzug geraten, ist der Auftraggeber berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.
VARIUSCARD ist zum Aufdruck eines Firmen- oder Markennamens bzw. einer eindeutigen Produktnummer auf die zur Ausführung gelangten Produkte auch ohne ausdrückliche Bewilligung des Auftraggebers berechtigt.
Wir behalten uns sämtliche Rechte an den von uns verwendeten Entwürfen, Angeboten, Projekten, Zeichnungen, Vermaßungen und Beschreibungen vor. Ohne unser schriftliches Einverständnis ist es dem Auftraggeber nicht gestattet, diese für andere Zwecke als dem Projekt zugehörig zu verwenden, insbesondere nicht zu vervielfältigen oder Dritten zugänglich zu machen. Auf unser Verlangen sind sie unverzüglich zu retournieren.
Sofern vertraglich nichts anderes vereinbart, gilt österreichisches Recht, Gerichtsstand Wien. Dies gilt für alle sich mittelbar oder unmittelbar ergebenden Streitigkeiten.
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1. Geltungsbereich2. Angebote
2.2. Alle in Katalogen, Broschüren, Prospekten und dergleichen enthaltenen Angaben sind nur dann maßgeblich, wenn sie von uns in der Auftragsbestätigung ausdrücklich bestätigt werden.
2.3. Allfällige, für die Ausführung eines Auftrages notwendige, von Behörden oder Dritten zu erteilenden Genehmigungen sind vom Auftraggeber zu erwirken, der uns diesbezüglich zu informieren und allenfalls schad- und klaglos zu halten hat. VARIUSCARD ist nicht verpflichtet mit Arbeiten zu beginnen, bevor diese Genehmigungen rechtswirksam vorliegen.
2.4. Der Aufwand für auf Wunsch des Auftraggebers angefertigte Entwürfe, Skizzen oder Muster ist uns auf unser Verlangen auch dann zu ersetzen, wenn keine Auftragserteilung stattfindet.
2.5. Druck- und Personalisierungsdaten sind in ausreichender Qualität und Format vom Auftraggeber beizustellen. Jegliche Gestaltungen, insbesondere optische Gestaltungen von Designs, Designelementen, Hintergründen, oder dergleichen, sind im Angebot nicht enthalten.
3. Vertragsabschluss
3.2. Für alle Aufträge bei denen auf Wunsch des Auftraggebers besondere Materialien angefertigt oder beschafft wurden, ist eine Kündigung ausgeschlossen, solange nicht diese Materialien aufgebraucht oder vom Auftragnehmer bezahlt wurden.
3.3. Bei Aufträgen mit unterschiedlichen Rechnungs- und Lieferadressen, als auch bei Lieferungen an Dritte, gilt der Besteller als Auftraggeber, sofern diesbezüglich keine anders lautende Absprache getroffen wurde.
3.4. Vorbehaltlich anderer schriftlicher Abmachungen sind periodisch zu erbringende Arbeiten, für welche keine eigene Kündigungsfrist oder Endtermin vereinbart wurde, von beiden Vertragsparteien unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist jeweils zum Monatsletzten kündbar.
4. Preise
4.2. Bei von uns nicht verschuldeten Verzögerungen, im Zuge der Klärung technischer oder rechtlicher Voraussetzungen, sind wir berechtigt entstandene Mehrkosten in Rechnung zu stellen. Dies betrifft insbesondere auch etwaige Überstunden, welche vom Auftraggeber zur Leistungserbringung gefordert werden könnten.
4.3. Wir sind zu einer 10% Über- oder Unterlieferung berechtigt, wobei dies den Auftraggeber nicht zu einem Verzug der Fälligkeit des Rechnungsbetrages berechtigt.
4.4. Sofern nicht anders vereinbart, gelten unsere Preise ab Werk. Ist die Lieferung mit Zustellung vereinbart, so verstehen sich unsere Preise ohne Ablade- oder Tragetätigkeiten.
4.5. Zusatzkosten für spezielle Verpackungen, Fracht, Porto oder sonstiger versandrelevanter Kosten, sind zu vereinbaren und obliegen einer von uns erteilten schriftlichen Bestätigung.
4.6. Von uns abgegebene Preise basieren auf Kosten zum Zeitpunkt der Anfrage. Wir sind berechtigt, die Preise anzupassen, wenn die Bestellung vom Gesamtangebot abweicht, oder wenn sich die Kosten bis zum Zeitpunkt der Lieferung geändert haben.
5. Lieferung
5.2. Wir sind berechtigt, Vorauslieferungen oder Teillieferungen durchzuführen und in Rechnung zu stellen.
5.3. In Fällen höherer Gewalt oder dem Verlust bzw. Unbrauchbarwerdens eines unabdingbaren oder wichtigen Arbeitsstückes, sind wir berechtigt die Lieferfrist angemessen zu verlängern und allfällige Preiskorrekturen vorzunehmen, ohne in Verzug zu geraten.
5.4. Das aufbewahren von Rohstoffen, Halb- oder Fertigprodukten erfolgt nur nach schriftlicher Vereinbarung.
5.5. Verpackungen aus Papier oder Pappe werden zu unseren Selbstkosten berechnet und nicht in zurückgenommen.
6. Gefahrenübergang
6.2. Besondere Vereinbarungen in Bezug auf Güte- oder Eingangsprüfungen sowie Probebetriebe, berühren die Bestimmungen über Erfüllungsgort und Gefahrenübergang nicht.
6.3. Wurden Abrufaufträge vereinbart, so können wir die Ware ein Jahr nach Auftragserteilung als abgerufen betrachten und die vom Auftraggeber geschuldeten Leistungen verlangen.
6.4. Sämtliche, nicht in der Auftragsbestätigung enthaltenen Leistungen, welche zur Erfüllung des Auftrages notwendig sind, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
6.5. Beigestellte Materialien sind vom Auftraggeber frei Haus zu liefern. Bei größeren Mengen sind allfällige Kosten für Qualitätsprüfungen und Lagerspesen vom Auftraggeber zu ersetzen.
6.6. Alle an uns übergebenen Manuskripte, Originale, Papiere, Filme oder sonstige Waren, lagern bei uns ausschließlich auf Gefahr des Auftraggebers.
7. Zahlung
7.2. Bei Teil- oder Anzahlungsrechnungen, sind die betreffenden Teilbeträge mit Erhalt der Faktura fällig. Dies gilt auch für Nachlieferungen oder andere Vereinbarungen welche die ursprüngliche Auftragssumme übersteigen.
7.3. Zahlungen sind fristgerecht ohne jeden Abzug in der in der Rechnung angegebenen Währung zu leisten. Als Zahlungstag gilt der Tag des Einlangens.
7.4. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt Zahlungen wegen Gewährleistungsansprüchen oder anderen Ansprüchen zurückzuhalten oder mit Gegenforderungen aufzurechnen.
7.5. Ist der Auftraggeber mit seinen Zahlungen in Verzug
8. Gewährleistung
8.2. Alle durch Ersatz oder Nachbesserung entstandenen Transportkosten, Fahrtkosten oder Wegzeiten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Für Nachbesserungsarbeiten beim Auftraggeber, sind uns die notwendigen Hilfskräfte, Werkzeuge oder Hilfsmaterialien unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.
8.3. Wird eine Ware nach speziellen nicht der Norm entsprechenden Angaben des Auftraggebers gefertigt, erstreckt sich unsere Haftung nur auf die bedingungsgemäße Ausführung.
8.4. Bei Verkauf von gebrauchten Gegenständen oder Waren, oder bei Übernahme von Reparaturaufträgen leisten wir keine Gewähr.
8.6. Der Gewährleistungsanspruch erlischt sofort, wenn ohne unsere Zustimmung Änderungen am Liefergegenstand vorgenommen wurden.
8.7. Grundsätzlich gilt ein Mangel nur dann, wenn die Funktionalität des Produktes eingeschränkt oder verhindert ist. Für subjektive Eindrücke wie Lichtechtheit, Veränderlichkeit und Abweichungen der Farbe haften wir nur insoweit, als das diese auf Mängel beruhen, die vor Verwendung von notwenigen Materialien, wie beispielsweise transparente Folien, bei sachgemäßer Prüfung leicht erkennbar waren.
8.8. Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren gelten geringfügige Abweichungen vom Original nicht als Mangel. Gleiches gilt für drucktechnisch bedingte Unterschiede zwischen Probedruck und Auflagendruck als auch innerhalb einer Auflage.
8.9. Freigaben in Form von PDFs, Bildern oder dergleichen, sind nicht zu 100% farbverbindlich. Abweichungen aus diesem Titel können nicht anerkannt werden.
8.10. Korrekturabzüge und Freigaben sind vom Auftraggeber auf Satz und sonstige Fehler zu prüfen und VARIUSCARD druckreif erklärt zurückzugeben. VARIUSCARD haftet nicht für vom Auftraggeber übersehene Fehler.
8.11. Satzfehler können von uns korrigiert werden, wobei der Mehraufwand in Rechnung gestellt wird.
9. Schadenersatz
10. Verzug und Rücktritt
10.2. Neben den Fällen welche in Punkt 7.5 Erwähnung finden, sind wir berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn:
a. die Ausführung der Lieferung oder der Beginn einer Fortsetzung der Leistung, aus Gründen die der Auftraggeber zu vertreten hat, trotz Nachfrist unmöglich ist oder weiter verzögert wird,
b. sich der Auftraggeber bei Bedenken über seine Bonität weigert, auf unser Verlangen Vorauszahlung zu leisten, oder eine entsprechende Sicherheit zu erbringen,
c. die Verlängerung der Lieferfrist, wegen der in Punkt 5.3 erwähnten Umstände insgesamt mehr als die Hälfte der Lieferzeit beträgt.
10.3. Falls über das Vermögen des Auftraggebers ein gerichtliches Insolvenzverfahren eingeleitet, oder ein Konkursantrag mangels Deckung der Verfahrenskosten abgewiesen wird, sind wir berechtigt ohne Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.
10.4. Ungeachtet unserer Schadensersatzansprüche haben wir im Falle des Rücktritts Anspruch auf Bezahlung der bereits erbrachten Leistungen, sowie in Hinblick auf den Vertrag, auch für bereits getätigte Vorbereitungshandlungen.
11. Impressum
12. Urheberrechte
Des Weiteren verpflichtet sich der Auftraggeber, VARIUSCARD gegenüber allen Ansprüchen, welche aus Verletzung von Urheberrechten, Leistungsschutzrechten, Persönlichkeitsschutzrechten, oder anderen Schutzrechten durch Dritte stammen, schad- und klaglos zu halten.
13. Recht und Gerichtsstand
So können Sie sich zurücklehnen und sich auf das Wesentliche konzentrieren: Ihre Kunden.